Riester-Rente

Nach wie vor ist die Riester-Rente umstritten. Der Vertrieb der Riester Rente ab 2001 ging nur sehr schleppend voran. Man könnte den Versicherungen unterstellen, dass die Gründe hierfür in den relativ geringen Provisionen waren. Das zeigt sich auch heute noch daran, dass eher eine Riester Rentenversicherung als ein kostenloser Riester Rente Banksparplan oder ein kostengünstiger Riester Fondssparplan vermittelt wird.

Erst nach dem der Gesetzgeber die Provisionierung 2005 überarbeitete, drängten sich die Finanzdienstleister um den Verkauf der Riesterprodukte. Vor allem die finanzkräftige Assekuranz begann einen wahren Werbemarathon. Dennoch blieb der Absatz an Riester Verträgen hinter den Erwartungen zurück. Das Produkt gilt bei Vebrauchern vielfach als zu kompliziert und unverständlich. Bei fortgeschrittenen Anlegern steht die Riester Rente zudem häufig auf Grund ihrer eingeschränkten Flexibilität und der nachgelagerten Besteuerung in der Kritik.

2008 wurde die Riester Produktfamilie erneut erweitert. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes kamen die Produkte Riester Bausparvertrag und Riester Darlehen dazu. Das auch als Wohn Riester bekannte Konzept tritt in die Fussstapfen der Eigenheimzulage. Wohn Riester ermöglicht den Erwerb und die Finanzierung selbstgenutzter Wohnimmobilien.

Diese konnten im Gegensatz zu Lebensversicherungs- oder privaten Rentenversicherungsverträgen nur über mehrere Jahre angesetzt werden. Als wäre das nicht genug Grund für die Versicherer die Riester-Rente zu verdammen, muss auch noch eine Gewährleistung in Höhe der geleisteten Beiträge für die Auszahlungsphase übernommen werden. Die Anleger dürfte zunächst die geringe Transparenz der Riester Rente sowie ein fehlendes Kapitalwahlrecht abgeschreckt haben.

Erstaunlicherweise erlebte die Riester Rente seit den Änderungen im Jahr 2005 eine unglaubliche Renaissance. Natürlich wäre es nicht ganz korrekt, wenn man die Ursachen hierfür einzig und allein in den verbesserten Konditionen für die Vermittlungprovisionen suchen würde. Auch das 30 prozentige Kapital kam 2005 neu dazu. Nachfolgend sollen Vorteile, Nachteile und Funktionsweise der Riester Rente beleuchtet werden. Informieren Sie sich jetzt, wie Sie bei der Riester-Rente zusätzlich gewinnen können.

Vorteile der Riester Rente

  • staatliche Förderung in Form einer Grundzulage und Zulage für Kinder
  • Beiträge die den für den Zulagenanspruch notwendigen Beitrag überschreiten können in Form des Sonderausgabenabzugs von der Steuer abgesetzt werden
  • das Versicherungsunternehmen, welches die Riester Rente als Vertrag anbietet, muss  zu Auszahlungsbeginn mindestens die eingezahlten Beträge (inklusive der Förderungen) garantieren
  • in Form eines Darlehens an sich selbst kann der Besitzer einer Riester Rente einen Betrag zwischen 10.000 und 50.000 aus seinem Vertrag entnehmen, muss diese jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach der Entnahme zu gleichen Raten bis zum Rentenbeginn zurückzahlen
  • die Riester Rente zählt nicht als anrechenbares Vermögen im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit
  • gegen Gebühr kann das angesparte Kapital eines Riester Renten Vertrags zu einem anderen Anbieter transferiert werden (Vorsicht, Verluste auf Grund der Kursentwicklung einer fondsgebundenen Riester Rente oder durch Abschluss- und Verwaltungsgebühren können entstehen)

Nachteile der Riester Rente

  • Bindung der Förderung an den dauernden Wohnsitz (Gesetzeswortlaut: „unbeschränkte Steuerpflicht“) in Deutschland
  • Die Auszahlung ist nur in Form einer Leibrente mit einem maximalen Kapitalwahlrecht von 30% möglich
  • Sowohl Teilauszahlung als auch Rentenfortzahlung sind steuerpflichtig
  • Eine Beleihung des eingesetzten Kapitals ist nicht bei jeder anbietenden Gesellschaft möglich

Es gilt: Für den Anleger ist die Inanspruchnahme der Riesterförderung umso vorteilhafter, je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er hat und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden.

So funktioniert die Riester Rente

 Übersicht über die staatlichen Zulagen 2006ledig verheiratet
ohne Kinder 114 Euro
228 Euro
mit einem Kind
252 Euro 366 Euro
mit zwei Kindern 390 Euro
504 Euro
mit drei Kindern
528 Euro
642 Euro

Voraussetzung für den Zulagenanspruch in voller Höhe ist die Einzahlung des sogenannten Mindesteigenbeitrags durch den Versichertungen. Für 2006 muss ein Versicherter dafür 3% seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens (sprich Bruttoeinkommen) abzüglich des kompletten Zulagenanspruchs einzahlen. Hierzu zählen auch Zulagen die einem nur mittelbar begünstigten Ehepartner zustehen (folglich erstes Rechenbeispiel). Der somit effektiv durch den Versicherten zu erbringende Betrag kann also recht klein oder sogar negativ ausfallen. Allerdings legt der Gesetzgeber Wert auf eine Eigenleistung, daher wurden sogenannte"Sockelbeträge eingeführt (folglich zweites Rechenbeispiel). Ab 2005 ist in jedem Falle ein Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro zu leisten. Im Falle, dass der Versicherte weniger als den Mindesteigenbetrag in seinen Riester Vertrag einbezahlt, wird der Zulagenanspruch anteilig gekürzt.

Während der Kindererziehungszeiten, (Erziehende mit Kindern bis zu 3 Jahren) ist die erziehende Person unmittelbar zulageberechtigt. Hat Sie im Vorjahr kein Einkommen erzielt ergibt sich als Mindesteigenbeitrag der oben genannte Sockelbeitrag.

Ein Angestellter mit einem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen von 25.000 Euro, einer Frau (Hausfrau) und einem Kind im Alter von 5 Jahren, müsste 384 Euro im Jahr aufbringen. Die monatliche Sparrate für die Riester Rente würde 32 Euro betragen. Die staatlichen Zulagen wirken in diesem Beispiel in Form einer einmaligen 95% Rendite auf die eingezahlten Jahresbeiträge. Nachfolgend sehen sie ein Beispiel zur Berechnung.

Form der staatlichen Zulage
Betrag
Grundzulage Mann 114 Euro
Grundzulage Ehefrau
114 Euro
Grundzulage Kind
138 Euro
Eigenbeitrag
384 Euro
Summe
750 Euro

 Ein selbständiger Unternehmer, der seine Frau auf 400 Euro Basis bei sich angestellt hat und 2 Kinder besitzt (beide über 3 Jahre) Sie bei ihm angestellt auf 400 Euro-Basis, 2 Kinder (beide über 3 Jahre) könnte auch über den Vertrag seiner Frau mitversichert werden, insofern diese eine Riester Rente abgeschlossen hat. In diesem Beispiel ergäbe sich ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen der Frau von 4.800 Euro im Jahr. Drei Prozent von diesen 4.800 Euro wären 144 Euro. Da sie aber für 366 Euro zulagenberechtigt ist, wäre der rechnerische Eigenbeitrag negativ, es findet der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro (5 Euro pro Monat) Anwendung. Es ergibt sich eine Förderung der jährlichen Beiträge von 610%.

Wie Sie die Riester Rente zu Top Konditionen erhalten und somit noch mehr aus Ihrem Ersparten machen erfahren Sie bei Fondsvermittlung24.de.

Förderberechtigte Sparformen einer Riester Rente

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten eine Riester Rente abzuschließen. Die Form eines Banksparplanes, welcher zu Rentenbeginn in eine auszahlende klassische Rentenversicherung umgewandelt wird und die klassische Rentenversicherung selbst, welche eine Mindestverzinsung von 2,75% sowie variable Überschussbeteiligungen bietet. Die dritte Möglichkeit ist der Abschluss einer Riester Rente in Form eines Fondssparplans, hier wird in jedem Fall das eingezahlte Kapital garantiert.

Die Abschluss- und Verwaltungskosten haben einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität eines Riester Vertrages, vergleichen sie.

Berechtigte für die Riester Rente

Nachfolgend eine Übersicht der riesterberechtigten Personengruppen.

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige
  • pflichtversicherte Landwirte
  • Kindererziehende für die ersten drei Lebensjahre des Kindes
  • berechtigte Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Krankengeld
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern zuvor pflichtversichert
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie gleichgestellte Personen
  • Hartz IV Empfänger

Finden Sie alle relevanten Informationen zur Riester-Rente und lassen Sie sich ein persönlich abgestimmtes Angebot erstellen.

Auszahlung der Riester Rente

Seit 2005 gibt es zwei Optionen für die Auszahlung der Riester Rente. Einerseits wird ein Kapitalwahlrecht in Höhe von 30% auf die Sparsumme gewährt, andererseits kann auch ausschließlich die lebenslange Auszahlungsgarantie in Anspruch genommen werden.

Eine weitere interessante Möglichkeit bietet die Beleihung der Riester Rente zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie. Mindestens 10.000 maximal 50.000 Euro dürfem entnommen werden, ohne dass sich dies förderschädlich auswirken würde. Der entnommene Betrag ist jedoch bis spätestens zum Rentenbeginn in gleichen Raten zurück zu zahlen.