| Bundeswertpapiere |
Die Bundesrepublik Deutschland gibt regelmässig Bundeswertpapiere aus. Diese tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der BRD bei. Geldanleger, die Bundeswertpapiere erwerben, leihen also dem deutschen Staat ihr Kapital. Als Gegenleistung wird der investierte Geldbetrag verzinst.
Bundeswertpapiere - fünf verschiedene Formen
Die Borschüre "Bundeswertpapier auf einen Blick" von der deutschen Finanzagentur finden sie hier .
BundesschatzbriefeBundesschatzbriefe sind Wertpapiere des Bundes, die nicht an der Börse gehandelt werden.
Die Attraktivität und Beliebtheit der Bundesschatzbriefe entstammt der Tatsache, dass hier bereits sehr kleine Beträge in Form von zum Beispiel monatlichen Sparplänen angelegt werden können. Wenn sie mehr über Bundesschatzbriefe erfahren möchten, folgen sie dem Link. Zinserträge aus Bundesschatzbriefen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. FinanzierungsschätzeFinanzierungsschätze sind Bundeswertpapiere mit kurzen Laufzeiten zwischen 12 und 24 Monaten. Wer Finanzierungsschätze erwirbt, zahlt einen Kaufpreis der unter dem Nennwert des Wertpapiers liegt. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger den Nennwert zurück. Die Rendite ergibt sich also aus der Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis, man sprich von sogenannten Diskontpapieren. Mit Ausnahme von Kreditinstituten ist jeder berechtigt Finanzierungsschätze im Wert von wenigstens 500 Euro und maximal 250.000 Euro zu erwerben. Auf Grund der kurzen Laufzeit werden FInanzierungsschätze nicht an der Börse notiert, sie können auch nicht vor Ende der Laufzeit zurückgegeben werden. Zinserträge aus Finanzierungsschätzen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. BundesobligationenBundesobligationen gelten als mittelfristige Anlageform. Bundesobligationen sind börsennotierte Wertpapiere, sie können über die deutsche Finanzagentur oder über Kreditinstitute erworben werden. Bundesobligationen sind mit einem festen nominal Zinssatz ausgestattet, die Zinszahlung erfolgt jährlich. Es gilt der Anlagehöchstbetrag von 250.000 Euro. Zinserträge aus Bundesobligationen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach ddm persönlichen Steuersatz zu versteuern.
BundesanleihenBundesanleihen zählen zu den börsengehandelten Bundeswertpapieren. Der Anleger hat die Wahl zwischen einer Laufzeit von 10 und 30 Jahren. Bundesanleihen können jedoch jederzeit vor Laufzeitende unter dem üblichen Kursrisiko an der Börse verkauft werden. Zinserträge aus Bundesanleihen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. BundesschatzanweisungenBundesschatzanweisungen sind Bundeswertpapiere mit einer kurzen Laufzeit von 2 Jahren. Kauf und Verkauf kann jederzeit unter dem üblichen Kursrisiko über die Börse erfolgen. jederzeit handelbar oder Rückzahlung des Nennwerts am Ende der Laufzeit. Zinserträge aus Bundesschatzanweisungen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. |
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