Bundeswertpapiere
Die Bundesrepublik Deutschland gibt regelmässig Bundeswertpapiere aus. Diese tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der BRD bei. Geldanleger, die Bundeswertpapiere erwerben, leihen also dem deutschen Staat ihr Kapital. Als Gegenleistung wird der investierte Geldbetrag verzinst.

Bundeswertpapiere - fünf verschiedene Formen 

  • Bundesschatzbriefe, die wiederum in Typ A und Typ B unterschieden werden
  • Finanzierungsschätze
  • Bundesobligationen
  • Bundesanleihen
  • Bundesschatzanweisungen

Die Borschüre "Bundeswertpapier auf einen Blick" von der deutschen Finanzagentur finden sie hier .
Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Bundesobligationen können bei der deutschen Finanzagentur gebührenfrei erworben werden. Auch für die Depotführung fallen bei der deutschen Finanzagentur keine Kosten an.

 

Bundesschatzbriefe

Finanzierungsschätze

Laufzeit
Typ A 6 Jahre
Typ B 7 Jahre
zwischen 1 und 2 Jahren
Verzinsung
gestaffelte Verzinsung,
jährlich ansteigend
Verzinsung in Form eines Abschlags auf den Nennwert
Zinsmodus
Typ A: jährliche Verzinsung
Typ B: Zinsannsammlung
Abzinsung
Verkauf/ Rückgabe
nach 12 Monaten maximal 5.000 Euro pro 30 Zinstagenicht möglich
Mindestanlage
52 Euro
500 Euro

 

 

Bundesobligationen

Laufzeitfeste Laufzeit von 5 Jahren
Verzinsungfeste Verzinsung über die gesamte Laufzeit

Zinsmodus

jährliche Verzinsung

Verkauf/ Rückgabe

Verkauf zum Börsenkurs
Mindestanlage110 Euro

 

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Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe sind Wertpapiere des Bundes, die nicht an der Börse gehandelt werden.

  • Bundesschatzbriefe Typ A mit einer Laufzeit von 6 Jahren, anfallende Zinsen werden jährlich an den Anleger ausgezahlt, es kann jedoch auch die Wiederanlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe vereinbart werden
  • Bundesschatzbriefe Typ B mit einer Laufzeit von sieben Jahren, anfallende Zinsen werden angehäuft und am ende der Laufzeit zusammen mit dem eingesetzten Kapital ausbezahlt

Die Attraktivität und Beliebtheit der Bundesschatzbriefe entstammt der Tatsache, dass hier bereits sehr kleine Beträge in Form von zum Beispiel monatlichen Sparplänen angelegt werden können. Wenn sie mehr über Bundesschatzbriefe erfahren möchten, folgen sie dem Link. Zinserträge aus Bundesschatzbriefen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Finanzierungsschätze

Finanzierungsschätze sind Bundeswertpapiere mit kurzen Laufzeiten zwischen 12 und 24 Monaten. Wer Finanzierungsschätze erwirbt, zahlt einen Kaufpreis der unter dem Nennwert des Wertpapiers liegt. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger den Nennwert zurück. Die Rendite ergibt sich also aus der Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis, man sprich von sogenannten Diskontpapieren.

Mit Ausnahme von Kreditinstituten ist jeder berechtigt Finanzierungsschätze im Wert von wenigstens 500 Euro und maximal 250.000 Euro zu erwerben. Auf Grund der kurzen Laufzeit werden FInanzierungsschätze nicht an der Börse notiert, sie können auch nicht vor Ende der Laufzeit zurückgegeben werden. Zinserträge aus Finanzierungsschätzen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Bundesobligationen 

Bundesobligationen gelten als mittelfristige Anlageform. Bundesobligationen sind börsennotierte Wertpapiere, sie können über die deutsche Finanzagentur oder über Kreditinstitute erworben werden. Bundesobligationen sind mit einem festen nominal Zinssatz ausgestattet, die Zinszahlung erfolgt jährlich. Es gilt der Anlagehöchstbetrag von 250.000 Euro. Zinserträge aus Bundesobligationen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach ddm persönlichen Steuersatz zu versteuern. 

 

Bundesanleihen

Bundesschatzanweisungen

Laufzeit 10 Jahre oder  30 Jahre  2 Jahre
Art der Verzinsung
feste Verzinsung
feste Verzinsung
Zinszahlung erfolgt
jährlich
jährlich
Verkauf / Rückgabe
jederzeit handelbar oder Rückzahlung des Nennwerts am Ende der Laufzeit
jederzeit handelbar oder Rückzahlung des Nennwerts am Ende der Laufzeit
Mindestanlagebetragkeine Mindestanlage bei Handel über Börse
keine Mindestanlage bei Handel über Börse

 

Bundesanleihen

Bundesanleihen zählen zu den börsengehandelten Bundeswertpapieren. Der Anleger hat die Wahl zwischen einer Laufzeit von 10 und 30 Jahren. Bundesanleihen können jedoch jederzeit vor Laufzeitende unter dem üblichen Kursrisiko an der Börse verkauft werden. Zinserträge aus Bundesanleihen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Bundesschatzanweisungen 

Bundesschatzanweisungen sind Bundeswertpapiere mit einer kurzen Laufzeit von 2 Jahren. Kauf und Verkauf kann jederzeit unter dem üblichen Kursrisiko über die Börse erfolgen. jederzeit handelbar oder Rückzahlung des Nennwerts am Ende der Laufzeit. Zinserträge aus Bundesschatzanweisungen fallen unter die Kapitalertragssteuer. Bei überschreiten des Sparerfreibetrags sind diese Zinszahlungen nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.