| Rente mit 67 beschlossen |
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Nun ist es amtlich, der Bundesrat stimmte der Rentenreform zu. In den Jahren 2012 bis 2029 wird nun das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 werden in Zukunft erst zwei Jahre später ohne Abschläge in Rente gehen können. Verschont wird nur, wer bereits 45 Beitragsjahre abgeleistet hat. Das Ziel finanzielle Unabhängigkeit gewinnt somit weiter an Bedeutung. DIA Sprecher Bernd Katzenstein mahnt: "Wer mit 65 Jahren oder früher in Rente gehen will oder muss, kann Einkommenseinbußen nur vermeiden, wenn er die zusätzliche Versorgungslücke durch private Vorsorge ausgleicht". Die Rentenreform wirkt sich allerdings auch auf die bereits bestehende private Altersvorsorge aus. Die bestehende private Rentenversicherung oder Kapital Lebensversicherung kann zwar in der Regel auf das neue Alter angepasst werden, der Sparer riskiert jedoch schwerwiegende steuerliche Nachteile. Änderungen an einer Versicherung werden wie der Abschluss einer neuen Police behandelt. Steuerliche Vorteile, die die private Rentenversicherung bei Abschluss bis zum 31.12.2004 bot, würden somit entfallen. Je nach Art des Vertrages kann es also durchaus Sinn machen, wenn der Sparer den Endbetrag für die übrigen 2 Jahre selbst in eine flexible Form der Geldanlage investiert. Auswirkungen der RentenreformWer vor dem 67. Lebensjahr die Arbeit niederlegen möchte, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vorgezogenem Renteneintritt in Kauf nehmen. Gerade in Berufen die einen hohen körperlichen Einsatz fordern, ist es fraglich ob diese Änderung in die Praxis umsetzbar ist. Lücken in der Altersvorsorge, die rechtzeitig erkannt werden, sollten durch flexible Anlageformen, wie einem VL Fondssparplan, durch Fonds sparen oder einen geeigneten Banksparplan gedeckt werden. Berufsunfähigkeitsversicherungen Riester Rente und Rürup Rente Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung Wer sich eine private Rentenversicherung nach Renteneintritt als lebenslage Rentenzahlungen vergüten lässt, muss in jedem Falle nur den Ertragsanteil versteuern. Ein Arbeitnehmer der bereits lebenslage Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung zusätzlich zum Gehalt erhält, muss sowohl Gehalt als auch die private Rente versteuern. Betriebliche Altersvorsorge: Je nach Lebensplanung empfiehlt sich auf Grund der Rentenreform eine erneute Prüfung der eigenen finanziellen Absicherung für das Alter. Weitere Informationen: Rente mit 67 |
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